Die psychotherapeutische Sprechstunde kann bis zu drei Termine umfassen und dient
dazu, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen und eine Orientierung über
mögliche weitere Schritte zu geben. Diese kann beispielsweise in der Empfehlung einer
ambulanten Psychotherapie, eines Klinikaufenthaltes, oder einer speziellen
Beratungsstelle liegen.
Psychotherapeut*innen sind seit 2017 verpflichtet zeitnah eine Sprechstunde anzubieten,
um den Zugang in die psychotherapeutischen Praxen zu erleichtern. Leider bedeutet dies
jedoch nicht automatisch, dass auch ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Wenn Sie
bereits sicher sind, dass sie eine längerfristige Therapie in Anspruch nehmen möchten,
klären Sie daher bitte vorher mit mir ab, ob aktuell ein Platz zur Verfügung steht.
Ich freue mich über Ihren Anruf oder eine E-Mail.